Der Staplerschein
Ziel
Der sichere Umgang mit Gabelstaplern setzt voraus, dass Bedienende Kenntnisse über das fahrphysikalische Verhalten sowie die sichere Bedienung des Gabelstaplers haben. Die steigenden Unfallzahlen der Praxis zeigen jedoch, dass die erforderlichen Grundkenntnisse im Umgang mit Flurförderzeugen fehlen.
Der Lehrgang „Ausbildung Staplerfahrer“ soll den Teilnehmer die erforderlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse zum sicheren Umgang mit diesen Geräten vermitteln und erfüllt gleichzeitig die Verpflichtung der Betreiber zur Ausbildung gem. § 7 DGUV V 67-69 „Flurförderzeuge“, DGUV G 308-001, DGUV G 308-009, DGUV I 208-004 (BGI 545), Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung und nach den Grundlagen der EU-Richtlinien 89/391/EWG und 2009/104/EG.
Inhalt, Ausbildungsinfos
- Rechtliche Grundlagen
- Unfallgeschehen
- Arten von Flurförderzeugen
- Anforderungen an Bediener von Gabelstaplern
- Standsicherheit
- Technik, Tragfähigkeit
- Sicherheitseinrichtungen
- Sondereinsätze
- Wartung und Pflege
- Funktions- und Sicherheitsprüfung
- Abschlussfragen (Theoretische Prüfung)
- Praktische Fahrübungen (Praktische Ausbildung und Prüfung)
Abschluss
Staplerschein (Bedienerausweis)
Teilnehmerkreis
Sicherheitsbeauftragte und verantwortliche Personen, Führer/ Bediener von Gabelstaplern, Transport- und Maschinenführer.
Teilnehmervoraussetzung
- 18 Jahre (Auch ab 16 Jahren möglich), geistige und körperliche Eignung.
- Die Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach DGUV I 250-427 sollte durchgeführt werden.
- Gute Deutschkenntnisse sind Grundvoraussetzung! Eine Kommunikation auf deutsch oder in Ausnahmefällen auf englisch muss aus Sicherheitsgründen möglich sein!
Schulungsort
Inhouse-Schulung in Ihrem Betrieb.
oder
Industriegebiet Hugo-Wagener-Str. 2, 55481 Kirchberg
Dauer der Qualifizierung
Auszug DGUV 308-001 Frontgabelstapler:
- Die Qualifizierung in der Stufe 1 „Allgemeine Qualifizierung“ sollte sich über drei bis fünf Tage bzw. 20 bis 32 Lehreinheiten (LE) erstrecken. Davon umfasst der theoretische Teil mindestens 10 Lehreinheiten. Eine Lehreinheit beträgt 45 Minuten.
- Wir setzen grundsätzlich 2 Tage mit kleinen Gruppen und Fortgeschrittenen (auch Anfänger möglich) an. Sollte sich während der Ausbildung herausstellen, dass dies nicht ausreicht wird ein weiterer Tag benötigt.
Auszug DGUV 308-009 Geländegängige Teleskop Stapler:
- Die in diesem Abschnitt angegebenen Zeiten haben sich für Teilnehmer ohne Vorkenntnisse (Anfänger) bewährt. Die Dauer der allgemeinen Qualifizierung sollte mindestens 20 Lehreinheiten betragen.
- Bei Teilnehmern mit Vorkenntnissen (mindestens 308-001), oder Praktikum (Fortgeschrittene) führen wir die Ausbildung mit 8 Lehreinheiten in der jeweiligen Ausbildungsstufe durch.
Stufe 1: Allgemeine Qualifizierung für Teleskopstapler im Anwendungsbereich der DIN EN 1459-1:2020-07 (starrer Aufbau, Gabelzinken, Ladeschaufel, Lasthaken)
Stufe 2a: Zusatzqualifizierung für Teleskopstapler im Anwendungsbereich der DIN EN 1459-2:2019-05 (drehbarer Oberwagen)
Stufe 2b: Zusatzqualifizierung für den Einsatz als Hubarbeitsbühne
- Vorhandene Kranscheine oder Hubarbeitsbühnenscheine können in 2a oder 2b integriert werden. Die Dauer der Ausbildungen werden dem entsprechend angepasst (verkürzt).
Vorbereitung
Hilfen zur Vorbereitung auf die Ausbildung.
Alle hier genannten Personen können männlich, weiblich oder divers sein!
Homepage: troeschel.com SV-Büro: asis-arbeitsschutz.de Ferienwohnung: fewo-kirn.com
